Bruderschaft
Vorstand
Der Vorstand besteht aus:
- Geschäftsführenden Vorstand
- einem Geistlichen als Präses
- drei Brudermeistern
- dem Kassenwart
- Paradevorstand
- König des laufenden Jahres
- Chef der Bruderschaft
- Schützengeneral
- Schützengeneralmajor
- Schützenoberst
- Schützenoberstleutnant
- Schützenmajor
- Schützenhauptmann
- Schützenoberleutnant
- Fähnrich
- weiterer Vorstand
- vier Adjutanten
- Schriftführer
- Schießmeister
- stellvertretenden Schießmeister
- Jungschützenmeister
- stellvertretenden Jungschützenmeister
- vier Fahnenjunkern
- Prinzen des laufenden Jahres
Mitgliedschaft
Die Bruderschaft unterscheidet Schülerschützen, Jungschützen und Schützen. Die Aufnahme erfolgt bei der Feier des Schützenfestes.
Schülerschützen
- Kinder vom 10. bis vollendeten 15. Labensjahr
- Es können auch nichtkatholische christliche Kinder in die Bruderschaft aufgenommen werden
- Der Schuss auf den Schülerprinzenvogel ist allerdings konfessionsgebunden
Jungschützen
- Alter: 15: bis vollendetes 24. Lebensjahr
- Es können auch nichtkatholische christliche Kinder in die Bruderschaft aufgenommen werden
- Der Schuss auf den Prinzenvogel ist allerdings konfessionsgebunden
- Ein Amt im Vorstand kann nur von katholischen Mitgliedern übernommen werden
Schützen
- Alter: ab dem 25. Labensjahr
- nur katholische Männer dürfen auf den Königsvogel schießen